Verdichtung nicht behindern - 2x Nein am 18. Mai
23.04.2025 LeserbriefeAm 18. Mai stimmt die Zuger Bevölkerung über die Mehrwertinitiative und den Gegenvorschlag ab. Leider wird kolportiert, dass die geforderte Mehrwertabgabe nicht für Bebauungspläne gelte. Das ist falsch. Es gilt festzuhalten: Beide Vorlagen verteuern Verdichtungsprojekte zwingend und massiv.
Die angestrebte Verdichtung erfolgt vor allem über Bebauungspläne. Die Bebauungspläne sind laut Baudirektion der Hauptanwendungsfall der Mehrwertabgabe.
Mit der Initiative und dem Gegenvorschlag müssten Bauherrschaften bei sogenannt einfachen Bebauungsplänen neu eine zwingende Mehrwertabgabe zahlen. Zwar ist ein statischer Freibetrag vorgesehen. Dieser Freibetrag beruht aber auf Annahmen, die angesichts stark steigender Landpreise realitätsfremd sind – er wird deshalb innert kurzer Zeit weitgehend an Wirkung verlieren. Bei der bisherigen Regelung zur Mehrwertabgabe waren einfache Bebauungspläne explizit ausgeklammert, um die notwendige Verdichtung nicht zu behindern.
Mehr Wohnraum als Gegenleistung für deutlich höhere Anforderungen
Mit einem einfachen Bebauungsplan können sich mehrere Grundeigentümer zusammenschliessen, um eine gesamtheitlich geplante Überbauung zu realisieren. Die Bauherrschaft verpflichtet sich, mit der Gesamtplanung eine besonders gute architektonische Gestaltung sowie eine besonders gute städtebauliche Einordnung des Projekts zu erzielen. Als Gegenleistung für die massiv höhere Komplexität und die stark steigenden Kosten und Risiken wird der Bauherrschaft erlaubt, 20 Prozent mehr Wohnraum zu realisieren. Die nun geforderte, unnötige Einführung einer Mehrwertabgabe von bis zu 50 Prozent würde den planungsrechtlichen Anreiz für parzellenübergreifende Gesamtplanungen untergraben und letztlich aushöhlen.
Konsequenz: Weniger Wohnraum als möglich
Als Konsequenz werden Bauherrschaften vermehrt auf die Anwendung von einfachen Bebauungsplänen verzichten und so weniger Wohnraum realisieren als theoretisch möglich wäre. Klar ist: Ohne eine Gegenleistung ist keine Bauherrschaft bereit, sich einem zusätzlichen komplexen Planungsverfahren mit hohen Kosten und Risiken (Einsprachen) unterzuordnen.
Ich empfehle eindringlich, am 18. Mai 2x Nein zur Initiative und zum Gegenvorschlag zu stimmen.
Manuel Lenz, Unternehmer