Tempo 30 sorgt für Ruhe und schafft mehr Sicherheit

  21.05.2025 Rathauspost

Immer mehr Quartiere werden verkehrsberuhigt. Tempo 30 wird oft von den Anwohnenden gewünscht. Bis die Geschwindigkeit reduziert wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Von den einen begrüsst, von den anderen kritisiert: Tempo-30-Zonen stossen nicht nur auf Gegenliebe. Dabei liegen ihre Vorzüge auf der Hand. Eine Temporeduktion von 50 auf 30 Stundenkilometer erhöht nachweislich die Verkehrssicherheit und reduziert das Unfallrisiko. Dazu trägt wesentlich der kürzere Bremsweg bei. Während ein Fahrzeug mit 50 Stundenkilometer knapp 28 Meter benötigt, um vollständig zum Stillstand zu kommen, sind es bei Tempo 30 nur knapp 10 Meter. Trotz dieses unverkennbaren Sicherheitsgewinns führt die Gemeinde Baar nicht flächendeckend Tempo 30 ein. Im kommunalen Gesamtverkehrskonzept ist genau festgelegt, wo Tempo 30 möglich ist.

Auslöser für die Einführung einer temporeduzierten Zone ist jedoch fast immer der Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern. So zum Beispiel in den kürzlich umgesetzten Tempo- 30-Zonen im Hof Himmelrich und an der Landhausstrasse im Bereich Altgasse/Zugermatte. Ganz in der Nähe – an der Landhausstrasse vor dem Kantonsspital und der Schule Sonnenberg – haben jedoch gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes die Einführung von Tempo 30 notwendig gemacht.

Langer Weg zu Tempo 30
Eine Petition von Anwohnenden allein reicht jedoch nicht, um Tempo 30 einzuführen. Jede Änderung eines Verkehrsregimes wird durch ein externes Ingenieurbüro überprüft. Die neutrale Situations- und Verkehrsanalyse durchläuft anschliessend eine Vernehmlassung in der Verwaltung und wird der Verkehrs- und Tiefbaukommission zur Beurteilung vorgelegt. Danach entscheidet der Gemeinderat. Rechtskräftig ist Tempo 30 damit jedoch nicht. Es erfolgt eine Prüfung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug. Handelt es sich um eine Privatstrasse, die nicht im Eigentum der Gemeinde ist, werden zudem die Grundeigentümerschaften angehört. Anschliessend wird die Verkehrsanordnung im Amtsblatt publiziert und öffentlich aufgelegt. Innert einer Frist von 30 Tagen können Einsprachen eingereicht werden.

Verschiedene Massnahmen für ein Ziel
Ist eine Tempo-30-Zone rechtskräftig, folgt die Umsetzung. Diese beinhaltet das Anbringen der Signalisation und der Markierungen sowie allenfalls bauliche Anpassungen. Alle diese Massnahmen zielen darauf ab, das reduzierte Tempo intuitiv und auf mehreren Wegen erkennbar zu machen. So werden zu Beginn der Zonen gut sichtbare Schilder oder Stelen aufgestellt. Zusätzlich wird die Fahrbahn mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Ein wesentliches Gestaltungselement ist zudem der Verzicht auf die Markierung von Mittellinien. Um die Fahrbahn optisch zu verengen, können Farbbänder am Strassenrand markiert werden – wie beispielsweise an der Landhausstrasse. Um die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren, werden bauliche Massnahmen wie Fahrbahnverengungen, seitliche Verschwenkungen, Schwellen oder Poller umgesetzt. Die Kombination verschiedener Massnahmen führt zum Ziel: eine erhöhte Verkehrssicherheit für alle.

Fussgängerstreifen sind die Ausnahme
Fragen werfen die fehlenden Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen auf. Dass in der Regel auf sie verzichtet wird, hat mehrere Gründe. So basieren Tempo-30-Zonen auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und dem Rechtsvortritt. Wenn Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse grundsätzlich überall queren dürfen, fördert dies das vorausschauende Fahren. Würden Fussgängerstreifen markiert, wären die Fussgängerinnen und Fussgänger verpflichtet, diese auch zu nutzen. Erst bei einem Mindestabstand von 50 Metern dürfte die Fahrbahn überquert werden. Es gibt aber durchaus Ausnahmen: So dürfen auch in Tempo-30-Zonen vereinzelt Fussgängerstreifen markiert werden – etwa vor Schulen oder Altersheimen. Damit sich Kinder auch in Tempo-30-Zonen sicher bewegen, werden sie in Schulwegtrainings mit den Eltern sowie im Verkehrsunterricht der Zuger Polizei geschult. Die Gemeinde überprüft zudem die Schulwegsicherheit. Mit Umfragen bei den Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern sowie den Lehrpersonen werden Mängel erkannt und Massnahmen festgelegt. Dies ist bereits für die Schulen Marktgasse und Inwil sowie für verschiedene Kindergärten erfolgt. Weitere Schulen folgen in den nächsten Jahren.

Auf Kritik stösst gerne auch das Tempo-30-Regime auf der Dorfstrasse. Insbesondere nachts könne dort schneller gefahren werden, so die Rückmeldung. Obwohl solche Regelungen mit zeitlich begrenzten abweichenden Geschwindigkeitsbegrenzungen in anderen Städten umgesetzt worden sind, will Baar davon absehen. Die unterschiedlichen Temporegeln tagsüber und nachts können für Verwirrung sorgen. Klar definierte und beständige Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wesentlich besser zu verstehen und einfacher zu verfolgen.

Leutrim Sylejmani, Dienststelle Verkehrstechnik, Abteilung Sicherheit / Werkdienst


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