Regierungsrat unterstützt Veloprojekte

  23.04.2025 Sport

Das Velofahren wird im Kanton Zug weiter gefördert. Der Regierungsrat unterstützt auf Antrag des Velorats weitere Projekte.

pd / Der Kantonsrat beschloss im Jahr 2023 eine Million Franken für fünf Jahre zur Unterstützung des Velofahrens. Mit der Veloförderaktion «Cham in Fahrt» nutzt erstmals eine Gemeinde diese Möglichkeit.

Jugendliche zum Velofahren animieren
Unterstützt wird unter anderem das Veloförderprogramm «Defi Velo» von Pro Velo Bern mit maximal 25’000 Franken. Die Aktion will jungen Menschen das Velo als gesundes, trendiges und sinnvolles Transportmittel präsentieren.

Geplant sind im Jahr 2025 rund zehn Workshops an der Kantonsschule Zug. Damit soll das Velofahren bei Jugendlichen gefördert und deren Sicherheit im Verkehr gestärkt werden. Ebenfalls werden die Velofahrkurse für Kinder ab 6 Jahren von Pro Velo Zug mit 4’000 Franken gefördert. Diese Kurse werden von Mai bis September 2025 durchgeführt und von rund 150 Kindern und deren Eltern besucht. Den Kindern werden dabei wichtige Grundlagen vermittelt, um sich sicher mit dem Velo fortzubewegen.

Wer kann ein Gesuch einreichen?
Ein Gesuch um finanzielle Unterstützung können Private, Firmen, Schulen, Vereine oder Gemeinden einreichen. Infrage kommen Massnahmen zur Förderung des Velofahrens: sogenannte Soft-Massnahmen wie zum Beispiel E-Bike- oder Velofahrkurse, Veloverleihe, Pumpoder Ladestationen sowie Anreizsysteme und Kampagnen. Diese sollen die Bevölkerung animieren, vermehrt auf das Velo zu setzen. Nicht Bestandteil von Soft-Massnahmen sind der Bau von Velowegen oder Velostreifen. Für die Umsetzung der Projekte sind die Gesuchstellenden selbst verantwortlich. Sie können auch Dritte damit beauftragen.

Ein Gesuch muss Folgendes enthalten: Beschrieb des Projekts oder Vorhabens inklusive Kostenschätzung, Zeitrahmen und Kontaktangaben. Die Eingabe kann per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug oder per E-Mail an info.arv@zg.ch erfolgen.


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