Die eigene Zukunft selber bestimmen
24.09.2025 GesellschaftWir alle machen uns Gedanken, wie unser Leben im Alter aussieht. Die Wenigsten machen sich aber konkret Gedanken zu einem Vorsorgeauftrag. Ein Informationsabend mit Experten wollte entsprechende Wissenslücken schliessen.
FRANZ LUSTENBERGER
Was ist der Sinn eines Vorsorgeauftrags? So einfach die Frage, so einfach und klar ist auch die Antwort. Mario Häfliger, Leiter des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) im Kanton Zug: «Der Vorsorgeauftrag fördert das Selbstbestimmungsrecht und geht einer behördlichen Massnahme vor.» Konkret geht es darum, dass eine handlungsfähige, daher auch urteilsfähige und volljährige Person selber eine andere Person beauftragt, im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Vorsorge zu übernehmen. Also die Vertretung für die eigene Person, für das Vermögen und für rechtliche Belange.
Doch die wenigsten Personen machen dies, wie Manuela Schlecht-Huber, Geschäftsführerin von Viviva Baar, und Corina Maron, Geschäftsleiterin des Pflegezentrums Baar, im Gespräch übereinstimmend sagen. Eine Minderheit, die bei den beiden Institutionen neu eintreten, hätten schon einen solchen Vorsorgeauftrag errichtet. Beim Eintritt würden diese Personen von den Institutionen darauf aufmerksam gemacht: «Das ist auch Teil unseres Auftrages.»
Basis ist ein Vertrauensverhältnis
Referent Häfliger betonte auch, dass die Wahl der Person sehr wichtig sei. Die Pro Senectute hält dazu auf ihrer Homepage grundsätzlich fest: «Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden.» Im Vorsorgeauftrag werden wichtige Weichen gestellt, entscheidend ist immer die Frage: «Zu wem habe ich Vertrauen?» Aufgrund der Bedeutung eines Vorsorgeauftrags hat der Gesetzgeber im Zivilgesetzbuch (ZGB) formelle Vorgaben vorgesehen, wie Patrick Lindauer, Rechtsdienst KESB erläuterte: «Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis zum Ende von Hand samt Datum und Unterschrift geschrieben sein. Oder er wird im Beisein von Zeugen notariell beurkundet.» Pro Senectute rät wie folgt: «Wählen Sie eine Person, der Sie absolut vertrauen. Wenn die Gefahr eines Interessenskonfliktes besteht, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und die Vertretung jemand anderem übergeben.» Interessenkonflikte können vor allem bei einem Auftrag innerhalb einer Familie vorkommen.
Was ist zu unternehmen, wenn jemand den Vorsorgeauftrag ändern oder gar widerrufen möchte, weil beispielsweise die ausgewählte Person nicht mehr das nötige Vertrauen geniesst? Im Zivilgesetzbuch ist festgehalten, dass dabei die gleichen Formvorschriften gelten würden wie bei der Errichtung. Oder «man vernichtet ihn einfach», wie Häfliger erläuterte.
Validierung durch die KESB
Wenn eine Person urteilsunfähig wird – sei es aufgrund eines Unfalls oder als Folge einer Erkrankung – so erkundigt sich die KESB beim Zivilstandsamt, ob ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Liegt ein solcher vor, so wird dieser von der KESB validiert. Die KESB prüft also, ob der Vorsorgeauftrag gemäss den Vorschriften gültig errichtet wurde. Sie prüft insbesondere auch, ob die beauftragte Person für diese Aufgabe geeignet ist. Häfliger dazu konkret: «Wir fordern einen Straf- und Betreibungsregisterauszug der beauftragten Person ein.» Die KESB schreitet auch ein, wenn die beauftragte Person die Interessen der vorsorgeauftraggebenden Person gefährdet oder gar missachtet.
In der Fragerunde wurde auch das Thema einer Entschädigung angesprochen. Das Zivilgesetzbuch geht grundsätzlich von einem Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und dem Ersatz der anfallenden Spesen aus. Konkrete Zahlen wollten sowohl Häfliger wie auch Lindauer nicht nennen. Üblich sei eine Jahrespauschale. Die KESB des Kantons Bern geht in einer Verordnung zur Beistandschaft von einer Pauschale von 500 Franken bis 4’000 Franken aus, je nach Komplexität des Auftrags und der wirtschaftlichen Situation der auftraggebenden Person.
Ein Teilnehmer aus dem Publikum forderte dazu auf, sich Rat zu holen. «Mit dem falter, der Informationsstelle für Altersfragen, haben wir in Baar eine Anlaufstelle, und das erst noch kostenlos.» Man müsse nur den ersten Schritt machen.